Die letzten Schultage in diesem Schuljahr

Die letzten acht Schultage in diesem Schuljahr sind angebrochen. Ab Montag finden die Zeugniskonferenzen aller Klassen statt, zu denen die Schülervertreter und Elternvertreter eingeladen wurden. Eine genaue Übersicht aller Konferenzen finden Sie in unserem Kalender.

In den nächsten Tagen müssen alle Schülerinnen und Schüler ihre Leihbücher und Leihgeräte abgeben. Die Termine finden Sie ebenfalls in unserem Kalender.


Die Bibliothek öffnet ihre Türen

Die Bibliothek und Lernwerkstatt ist wieder für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet. Aufgrund der Hygiene-Richtlinien müssen sich die einzelnen Jahrgänge aber einen Besuchsplan halten.

Betreut werden alle Schüler/innen von den Bücherei-buddYs. Hier bekommt man auch die Anmeldungen für den Bibliotheksausweis. Mit diesem können sich die Schüler/innen Bücher ausleihen.

In den Pausen können die Schüler/innen die große Auswahl an Gesellschaftsspielen und Büchern bedienen. Es stehen auch drei Computer mit Internetzugang zur Verfügung.


Aktuelle Informationen zur Corona-Lage

Es gibt neue Informationen vom niedersächsischen Kultusministerium. Es gelten ab dem dem 31.05.2021 neue Regeln, die von der Höhe der Inzidenz (positive Corona-Fälle pro 100.000 Menschen) abhängig sind:
Szenario A bis zur Inzidenz von 50
Szenario B ab 50 und
Szenario C ab einer Inzidenz von über 165.
Wenn der Wert fünf Tage in Folge unter 50 liegt, folgt Szenario A. Liegt der Wert drei Tage in Folge über 50, gilt wieder Szenario B.
Brief vom Kultusministerium an die Eltern
Brief vom Kultusministerium an die Schülerinnen und Schüler


Klasse 10b in Quarantäne

Die Schülerinnen und Schüler aus der 10b dürfen aufgrund eines bestätigten Coronafalls bis zum 12. Mai nicht mehr in die Schule kommen. Die Schüler/innen arbeiten ab sofort im Home-Schooling. Sie erhalten Aufgaben über die Schulcloud und es werden Videokonferenzen durchgeführt.


Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Schulen

Das Gesetz für den Schutz vor Masern muss in allen Schulen umgesetzt werden. Dafür müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ihren Masernschutz nachweisen. Hier finden Sie weitere Informationen (in arabischer Sprache). Es gibt zwei Möglichkeiten des Nachweises:

Entweder: Original-Impfausweis in der Schule vorlegen

Oder: Bescheinigung vom Arzt ausfüllen lassen und in der Schule vorlegen